(Bodenwäsche)
Grundprinzip:
Anlagen zum Abreinigen kontaminierter Mineralstoffe sollen im wesentlichen folgenden Anforderungen genügen:
- optimale Schadstoffeliminierung bei geringstmöglichem Energieeinsatz
- Vermeidung einer zusätzlichen Belastung von Luft und Wasser infolge des Reinigungsvorganges
- weitestgehende Erhaltung der Materialbeschaffenheit und damit problemlose Verwertung/Nutzung nach erfolgreicher Reinigung
Die G.A.A. setzt zur Reinigung kontaminierter Mineralstoffe ein chemisch – physikalisches Waschverfahren ein. Das verunreinigte Material wird klassiert, Fremdstoffe (Folie, Flaschen, Holz, Schrott) werden aussortiert, Überkorn wird gegebenenfalls zerkleinert.
Oberflächlich verunreinigter Schotter, Kies und Bauschutt werden mit speziellem Gerät gereinigt.
Sand und Boden werden mechanisch unter Zuhilfenahme von Reinigungsmitteln/ Additiven aufgeschlossen, homogenisiert, die Schadstoffe werden vom Mineralstoff getrennt und gelangen mit der Waschflotte in die Prozesswasseraufbereitung.
Das gereinigte Material wird entwässert ausgetragen. Die Waschflotte wird in der Wasseraufbereitung behandelt.
Prozesswasseraufbereitung:
Das mit Schadstoffen und Schwebteilchen befrachtete Waschwasser wird der Wasseraufbereitungsanlage zugeführt. Diese besteht aus mehreren Abreinigungskomponenten und kann, abgestimmt auf die Art und Konzentration der Schad- und Schwebstoffe im Prozesswasser, im Modulsystem effektiv zusammengestellt werden.
Zur Grundausstattung gehören Schlammfänge, Emulsionsspaltung, Flockung, Fällung, Filteranlagen und Entwässerungseinrichtungen.
Das gereinigte Prozesswasser steht wahlweise für weitere Waschgänge zur Verfügung oder kann unter Einhaltung der geforderten Grenzwerte in das Schmutzwassersiel abgelassen werden.
Für schwierige Abreinigungen und bei Vorhandensein von besonderen Schadstoffen stehen weitere Komponenten zur Verfügung.
Gereinigtes Material:
Das gereinigte Material erreicht abhängig von der Art des Abfalls Reinheitswerte, die in der Regel die Zuordnungswerte von Z 0 bis Z 1 der LAGA-Richtlinie M20 TR Boden (Stand: 4./5. November 2004) bzw. der LAGA M20 TR Bauschutt (Stand: 7. Sept. 1994) liegen. Damit ist das gereinigte Material vollständig einer entsprechenden Verwertung zuführbar. Der Restfeuchtegehalt beträgt etwa 10 bis 20%, so dass das Material in der Regel unmittelbar wieder einsatzfähig ist.
Überwachung:
Die Überprüfungen des Reinigungserfolges werden durch Mischprobenahmen und anschließende Laboranalysen sichergestellt.
Eine qualifizierte Eigenüberwachung in Zusammenarbeit mit anerkannten, akkreditierten Laboratorien gehört zum Standard. Vorgenanntes gilt auch für das Prozesswasser.
Sämtliche extrahierten Schadstoffe werden einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.
Für Abfallstoffe / Materialien, die nicht in unserem Annahmekatalog enthalten sind, unterbreiten wir Ihnen gerne nach Rücksprache ein Entsorgungsdienstleistungsangebot.
Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihnen detailliert über unseren Positiv-Katalog, inkl. evtl. bestehender Annahmegrenzwerte Auskunft geben können.